Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten sowohl mit dem Auto, dem Velo oder dem ÖV entstanden sein. Beim Verrechnen der Fahrtkosten gibt es verschiedene Einzelheiten zu berücksichtigen. Denn die angefallenen Fahrtkosten sind nicht immer zulässig und müssen bestimmte Anforderungen erfüllen. Zudem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.